Meine Leistungsbereiche

Immer mehr geraten die Schießstätten in Deutschland in den Focus der Genehmigungsbehörden. Zu den vielen sicherheitstechnischen Neuerungen in den letzten Jahren sind nun auch die Belange des Umweltschutzes vermehrt zu berücksichtigen.

 

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Sicherheit nichtmilitärischer Schießstände und als passionierter Jäger und Schütze in Verbindung mit meiner Eigenschaft als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Untersuchung und Beurteilung von Bodenbelastungen und Abfallstoffen finden Sie in mir einen Partner, der sowohl die sicherheitstechnischen als auch die umweltrelevanten und rechtlichen Anforderungen für den Betrieb von Schießstätten sowie deren Probleme kennt.

 

Zu meinem Aufgabenbereich gehören:

 

• Abnahme- und Regelüberprüfung von Schießstätten

 

• Beratung und Planungsbeiträge für die Errichtung und/oder wesentliche

   Änderung von Schießstätten

 

• Untersuchung und Beurteilung der Umwelteinwirkungen durch den

   Betrieb von Schießstätten in den Bereichen

 

° Lärmschutz
° Bodenschutz
° Gewässerschutz
° Arbeitsschutz

 

Für Mitglieder des Bundesverband Schießstätten e. V. und für Angehörige der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. bestehen mit den Verbänden Sondervereinbarungen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf über Ihren Verband Kontakt zu mir auf.



Ingenieurleistungen und Gutachterleistungen

Meine Leistungen im Überblick

  • Beratung zu immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Neubau, Umbau und Sanierung von Schießständen, Unterstützung im Bauantragsverfahren
  • Regelüberprüfungen nach § 27 a WaffG

  • Plangutachten und Sicherheitsgutachten für Schießstände

  • Untersuchung und Beurteilung von Bodenbelastungen und Abfallstoffen

  • Privat- und Gerichtsgutachten

    

    Setzen Sie auf einen ausgewiesenen Experten mit langjähriger Erfahrung!

Der Sachverständige - unabhängig und unparteiisch

 

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auch andere Gutachter dürfen sich - unabhängig von Ausbildung und Erfahrung - als Sachverständige bezeichnen und auf dem Markt betätigen. Es herrscht freier Wettbewerb und das ist auch gut so!

 

Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

 

Öffentlich bestellte Sachverständige sind zudem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet, die Auftraggeber können sich auf die Ergebnisse eines Gutachtens verlassen. Ein solches Gutachten ist “gerichtsfest” und stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein Gutachten “in seinem Sinne” zu berufen.

 

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

 

Qualifikation - ständig auf dem Prüfstand

 

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Auch danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der staatlichen Bestellungskörperschaft. In Deutschland sind dies die Industrie- und Handelskammern, die Handwerks- und Ingenieurkammern sowie die Architekten-und Landwirtschaftskammern.

 

Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind und ob sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Nur dann dürfen sie das begehrte Gütesiegel - den Rundstempel der Bestellungskörperschaft - führen.

 

Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter

 

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln, sie beraten auch und führen regelmäßige Prüfungen durch, sie analysieren und bewerten. Sie können auch als Schiedsgutachter tätig werden.

 

Wegen der Bandbreite der Tätigkeitsfelder und Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. In der Regel werden Sachverständige auf der Basis eines Werkvertrages nach BGB tätig und handeln das Honorar mit dem Auftraggeber frei aus. Viele Sachverständige richten sich dabei nach dem Gesetz zur Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG), dass von deutschen Gerichten angewendet wird.

 

Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit

 

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau dieser Umstand hat den Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung auf der Basis des § 36 Gewerbeordnung (GWO) in den gesetzlich geregelten Bereich aufzunehmen. Dass der Staat damit die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Gerichten, Unternehmern und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass die Gutachten hohen Anforderungen gerecht werden.

 

Gütesiegel für Sachverstand

 

Die Nachfrage nach Sachverständigenleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte und auch vermehrt Privatpersonen, die das Know how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden? Die Antwort sollte leicht fallen:

 

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität, objektiv, unparteiisch und unabhängig von Weisungen Dritter. In Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt, wo die öffentliche Bestellung einen hohen Stellenwert hat.

 

*) Die vorstehenden Ausführungen sind der Broschüre “Öffentliche Bestellung und Vereidigung” des Instituts für Sachverständigenwesen e. V., Gereonstraße 50, D-50670 Köln, entnommen

 

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